Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verordnet Richtlinien für den energiesparenden Wärmeschutz sowie energiesparende Anlagetechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) bei Gebäuden. Es ist seit dem 1. November 2020 rechtsgültig. Das GEG ist der rechtliche Nachfolger der 2008 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV). Es regelt sowohl den Wärmeschutz von Neubauten als auch die Sanierung von Bestandsgebäuden nach strengen Richtlinien. Das GEG ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland und setzt neu gefasste EU-Richtlinien um. Es soll dazu beitragen, die Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zu erreichen. Dazu gehören ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand sowie die Senkung des Primärenergiebedarfs in Deutschland um rund 80 Prozent bis zum Jahr 2050. Diese Ziele soll durch Modernisierungsoffensiven für Gebäude, Anreize durch die Förderpolitik und einen Sanierungsfahrplan erreicht werden.

Durch die stetig angepasste Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde die Energieausweispflicht ins Leben gerufen. Demnach muss jeder Immobilieneigentümer bei der Vermietung oder dem Verkauf seiner Immobilie einen Energieausweis besitzen. Diesen muss er nicht nur bei der Onlinestellung eines Inserats vorweisen, sondern auch potentiellen Kauf- und Mietinteressenten unaufgefordert vorlegen. Auch der Energieausweis wurde angepasst. Dazu zählt beispielsweise die Einführung von Effizienzklassen. Demnach wird eine Immobilie nicht nur in verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt, sondern erhält auch einen Effizienzbuchstaben (A+ bis H), an dem sich die Energieeffizienz einer Immobilie ganz einfach ablesen lässt.

Welchen Ausweis brauche ich bei Modernisierungen?

Wenn Sie Ihre Immobilie modernisieren wollen, empfehlen wir Ihnen einen Bedarfsausweis.

Dieser enthält individuelle Empfehlungen, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Er informiert Sie auch darüber, wie Sie den energetischen Zustand Ihrer Immobilie mithilfe von Modernisierungen optimieren können.

Welche Modernisierungsarbeiten sind sinnvoll?

Um sinnvolle Empfehlungen auszusprechen, werden u.a. gesetzliche Anforderungen für Nachrüstverpflichtungen sowie Mindest-U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) herangezogen. Bei einer Modernisierung wird zwischen einer baulichen Veränderung, einer Veränderung der Anlagetechnik oder einer Kombination aus beidem unterschieden. Die Modernisierungsvorschläge können u.a. die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken oder Dächern, den Austausch von einfach verglasten Fenstern oder Türen oder den Austausch von Heizungsanlagen umfassen.

In einigen Fällen besteht nach dem Gebäudeenergiegesetz eine Modernisierungspflicht. Für welche Immobilien diese Pflicht besteht, hängt unter anderem vom Jahres-Primärenergiebedarf sowie von vorhandenen U-Werten ab.